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Traktorführerschein

NO FARMERS, NO FOOD

Mit uns auf den Acker!

Land- und Forstwirtschaft sind auch in der heutigen Zeit nicht weg zu denken. Unser Vorteil gegenüber früher - die großen Maschinen die uns hier die Arbeit immens erleichtern können. Du möchtest einen kleinen oder großen Traktor fahren? Kein Problem bei uns kannst du die passende Führerscheinklasse dazu erwerben. Perfekt also für jeden beruflichen oder privaten Landwirt oder auch Angestellte in landwirtschaftlichen Betrieben. Mit den Klasse L und T lassen sich die meisten Traktoren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bedienen.

ab 16 Jahre

Klasse: L

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

  • Mindestalter: 16

  • Geltungsdauer: ohne Befristung

  • Vorbesitz erforderlich: NEIN

  • Beinhaltet Klasse: keine

  • Sehvermögen: Sehtest

  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

ab 18 Jahre (16 Jahre)

Klasse: T

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen
über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

  • Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

  • Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

  • Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h

  • Geltungsbereich: innerhalb Deutschland

  • Geltungsdauer: ohne Befristung

  • Vorbesitz erforderlich: NEIN

  • Beinhaltet Klasse: L, AM

  • Sehvermögen: Sehtest

  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

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