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Motorradführerschein

EASY RIDER

Mit uns zum Motorradführerschein!

Wir sind selbst begeisterte Motorradfahrer und geben unser Wissen gerne an dich weiter. Nach Möglichkeit begleiten wir dich auch selbst mit dem Motorrad, um den Lerneffekt noch mehr zu vergrößern. Als zukünftiger Biker musst du stets dein Motorrad unter Kontrolle haben, deshalb wird auch deine Karriere auf dem Übungsplatz beginnen. Du wirst Schritt für Schritt das Motorrad kennenlernen und somit dein fahrerisches Können steigern. Während der kompletten Ausbildung benutzen wir modernste Funktechnik, wir können uns also zu jeder Zeit verständigen, selbst du kannst mit uns sprechen. Da uns deine Sicherheit sehr am Herzen liegt, bilden wir nur in kompletter Motorradschutzkleidung aus!

ab 15 Jahre

Klasse: Mofa

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

  • Mindestalter: 15 Jahre

  • Geltungsdauer: ohne Befristung

  • Vorbesitz erforderlich: NEIN

  • Beinhaltet Klasse: Keine

Ab 15 Jahre

Klasse: AM

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

  • Hubraum max. 50 cm³

  • bbH max. 45 km/h

  • Leistung max. 4 kW

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

  • bbH max. 45 km/h

  • Leistung max. 4 kW

  • Leermasse max. 270 kg

  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

  • bbH max. 45 km/h

  • Leermasse max. 425 kg

  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

  • Leistung max. 6 kW

  • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads


  • Mindestalter: 15 Jahre

  • Geltungsdauer: ohne Befristung

  • Vorbesitz erforderlich: NEIN

  • Beinhaltet Klasse: keine

  • Sehvermögen: Sehtest

  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Ab 16 Jahre

Klasse: A1

Fahrzeugart Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Geltungsdauer: ohne Befristung

  • Vorbesitz erforderlich: NEIN

  • Beinhaltet Klasse: AM

  • Sehvermögen: Sehtest

  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Ab 18 Jahre

Klasse: A2

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Geltungsdauer: ohne Befristung

  • Vorbesitz erforderlich: NEIN

  • Beinhaltet Klasse: A1, AM

  • Sehvermögen: Sehtest

  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Ab 24 Jahre

Klasse: A

Fahrzeugart Schwere Krafträder

„Schwere“ Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

  • Mindestalter: 24 Jahre

  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

  • Geltungsdauer: ohne Befristung

  • Vorbesitz erforderlich: NEIN

  • Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

  • Sehvermögen: Sehtest

  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

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