Skip to main content

Autoführerschein

SICHER AUF 4 RÄDERN

Wir machen dich fit für die Straße!

Bei uns kannst du den Führerschein für das Auto (Klasse B) erwerben, selbstverständlich auch für das begleitende Fahren mit 17 (BF 17). Noch nie hinter dem Lenkrad gesessen? Keine Angst! Deine erste Fahrstunde findet auf dem Übungsplatz statt. Dort wirst du das Auto kennenlernen und auch die ersten Meter in deiner zukünftigen Autofahrkarriere zurücklegen. Mit pädagogischen Unterrichtsmethoden, wie z.B.: Vom Leichten zum Schweren, oder vom Bekannten zum Unbekannten, führen wir dich behutsam ans Autofahren heran. Erst wenn du dich sicher genug fühlst, um am Straßenverkehr teilzunehmen, begeben wir uns auf öffentliche Straßen, denn wir legen in unserer Fahrschule großen Wert darauf, dich als Fahrschüler nicht zu überfordern.

ab 18 Jahre (17 Jahre)

Klasse: B

Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • beim Begleiteten Fahren 17 Jahre

  • bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 Jahre

  • Geltungsdauer: ohne Befristung

  • Vorbesitz erforderlich: NEIN

  • Beinhaltet Klasse: AM, L

  • Sehvermögen: Sehtest

  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

ab 18 Jahre (17 Jahre)

Klasse: B96

Fahrzeugart Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • beim Begleiteten Fahren 17 Jahre

  • Geltungsdauer: ohne Befristung

  • Vorbesitz erforderlich: B

ab 18 Jahre (17 Jahre)

Klasse: BE

Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • beim Begleiteten Fahren 17 Jahre

  • Geltungsdauer: ohne Befristung

  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

  • Beinhaltet Klasse: keine

  • Sehvernögen: Sehtest

  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

ab 25 Jahre

Klasse: B196

Fahrzeugart Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

 

  • Mindestalter: 25

  • Geltungsbereich: innerhalb Deutschland

  • Geltungsdauer: ohne Befristung

  • Vorbesitz erforderlich: JA, mindestes 5 Jahre Klasse B

ab 18 Jahre (17 Jahre)

Klasse: B197

Grundausbildung

Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

 

  • Besondere Ausbildungsfahrten: Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

  • Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung: Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

  • Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt: Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein. Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann. Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.

  • Praktische Prüfung: Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Kontakt

Wir nehmen uns Zeit Für deine Fragen